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Architekturplanung nach HOAI

Die Aufgaben der Architekturplanung sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt und gliedern sich in nachfolgend aufgeführte Leistungsphasen. Die HOAI ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die hier aufgeführten LPH (Leistungsphasen) sind zur besseren Verständlichkeit nicht mit genauem Wortlaut, sondern sinngemäß wiedergegeben. Die HOAI ist Grundlage für nahezu alle Leistungen eines Architekten. Die angegebenen Prozentwerte der jeweiligen Leistungsphasen, beziehen sich anteilig auf 100% des Gesamthonorars.

  •  LPH 1 – Grundlagenermittlung 2%

Die Grundlagenermittlung ist notwendig um alle Voraussetzungen für die Architekturplanung und Erstellung des Gebäudes erfassen zu können. Hierzu gehören Recherchearbeiten in direktem Bezug zum Baugrundstück, erste Kontakte mit den Bauämtern usw. Hier erstellt der Architekt bereits eine erste Kostenschätzung anhand der geplanten Wohnfläche oder des umbauten Raumes.

  • LPH 2 – Vorplanung 7%

Die Vorplanung dient zur Projekt- und Planungsvorbereitung. Hier werden die ersten Skizzen unter Berücksichtigung der Wünsche der Bauherren und der Ergebnisse der Grundlagenermittlung gezeichnet. Es werden relevante Kriterien wie zum Beispiel Termine und Ausführungsarten erarbeitet und vorläufig festgelegt. Auch evtl. benötigte Fachingenieure werden in dieser Planungsphase mit einbezogen. Zu diesem Zeitpunkt erstellt der Architekt über Vergleichsprojekte, eine genauere Kostenschätzung.

  • LPH 3 – Entwurfsplanung 15%

Bei der Entwurfsplanung erarbeitet der Architekt in einem sich ständig den neuen Erkenntnissen anpassenden Prozess (selbstverständlich unter der intensiven Einbeziehung der Bauherren) aus der Vorplanung ein konsistentes Konzept mit Gebäudegrundrissen, Ansichten und Querschnitten. Das Ergebnis wird in Form von (CAD)-Zeichnungen visualisiert. Im Zuge der Entwurfsplanung wird auch eine genauere erste Kostenberechnung erstellt.

  • LPH 4 – Genehmigungsplanung 3%

Bei der Genehmigungsplanung fasst der Architekt die erarbeiteten Entwurfspläne der Architekturplanung und alle benötigten Formulare zu einer Vorlage zusammen und reicht diese zur Genehmigung bei den zuständigen Baubehörden ein.

  • LPH 5 – Ausführungsplanung 25%

Die Ausführungsplanung beinhaltet die Erstellung von Baustellenplänen für die tatsächliche Ausführung der Architekturplanung und den reibungslosen Ablauf auf der Baustelle. Diese Zeichnungen in größerem Maßstab enthalten alle notwendigen Angaben zur Ausführungsart, Materialien und die Maße des Gebäudes. Diese Angaben sind für den Handwerker auf der Baustelle sehr wichtig. Diese Pläne enthalten zum Teil auch die Planung der Fachingenieure wie Statiker oder Elektroplaner.

  • LPH 6 – Vorbereiten der Vergabe 10%

Alle Bauteile und Leistungen die benötigt werden um Ihr Haus zu erstellen, werden von Handwerkern erbracht. Um einen möglichst günstigen Preis unter gleichen Voraussetzungen für alle angefragten Handwerker zu erhalten, fasst der Architekt alle Leistungen in so genannten Leistungsverzeichnissen zusammen, die er an verschiedene Handwerker versendet. Dieser Preis bildet dann die Grundlage für die Beauftragung eines Handwerkers, der dann diese genau definierte Leistung zum angebotenen Einheitspreis erbringt.

  • LPH 7 – Mitwirken bei Vergabe 4%

Um dem Bauherren die Vergabe der Bauaufträge an den Handwerker zu erleichtern, werden vom Architekten die Ergebnisse der Ausschreibungen in Form von Tabellen dargestellt und ausgewertet. Der Architekt verhandelt dann mit den in Frage kommenden Handwerkern über Nachlass und Skonto um einen möglichst günstigen Preis zu erhalten. Der Architekt bereitet einen Bauvertrag mit dem Handwerker für den Bauherren vor und der Bauherr vergibt die Aufträge direkt an den Handwerker. Anmerkung: Diese Vorgehensweise ist für den Bauherrn sicherer, da die Gewährleistung im Insolvenzfall durch viele verschiedene Handwerker abgedeckt ist und nicht nur durch einen einzigen Festpreisanbieter.

  • LPH 8 Bauleitung und Objektüberwachung 32%

Damit die Handwerker die vertraglich festgelegten Arbeiten technisch richtig ausführen und die gewünschten Baustoffe verwenden, werden die Arbeiten vom Architekten sehr sorgfältig überwacht und geprüft. Dies findet direkt vor Ort auf der Baustelle statt. Im Rahmen der Objektüberwachung prüft der Architekt auch die Handwerkerrechnungen genau. Anmerkung: Damit haben Sie die höchstmögliche Sicherheit vor unberechtigten Forderungen. Ihr Vorteil liegt auch hier darin, dass unabhängige Architekten keine Kompromisse zu Ihrem Nachteil eingehen.

  • LPH 9 Objektbetreuung und Dokumentation 2%

Der Architekt überprüft für Sie die Mängelfreiheit der Handwerkerleistungen und Ausführungen bis kurz vor Ablauf dieser Gewährleistungsfristen und überwacht die Beseitigung, falls es Gewährleistungsmängel geben sollte. Außerdem dokumentiert der Architekt für Sie das Gesamtergebnis. Sie erhalten nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) vier Jahre Gewährleistung auf die Ausführung der Arbeiten der jeweiligen Handwerker. Nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind es 5 Jahre Gewährleistung. Für bestimmte Bauteile liegt die Gewährleistungsfrist bei nur 2 Jahren. Immer gerechnet ab dem Abnahmezeitpunkt der Leistung. Diese Leistungsphase muss allerdings gesondert vereinbart werden, sie gehört nicht automatisch zur Architekturplanung.

Wenn Sie nur eine bestimmte Architekturplanung oder Leistungsphase für Ihr Bauvorhaben benötigen, ist das genauso möglich. Alle Leistungsphasen können auch einzeln beauftragt werden.

Wenn Sie weitere Fragen bezüglich Architekturplanung haben, rufen Sie Architekt Gahn einfach direkt an! Telefon: 07072 – 922 020, Mobil: 0171 – 4740 999 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

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